Aktuelle Corona-Informationen – auch zu Kursen – aus der FBS!

Allgemein

Wesentliche Informationen zur aktuellen 8. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Maskenpflicht – auch am Platz.

Nach § 20 Außerschulische Bildung, Musikschulen, Fahrschulen besteht für Präsenzveranstaltungen der Erwachsenenbildung eine Maskenpflicht – auch am Platz. Das wurde unabhängig von der Einhaltung des Mindestabstands aus dem Kultusministerium bestätigt. Abstandsregeln und die bekannten Hygienemaßnahmen gelten weiterhin entsprechend den Hygienekonzepten.

Wir empfehlen das Tragen von sicheren FFP2/3-Masken mit Prüfkennzeichen: Die DIN-Kennzeichnung EN 149:2009-08: Dadurch wird gewährleistet, dass die Maske einerseits dicht genug ist, um ausreichend Partikel zu filtern. Andererseits ist sie durchlässig genug, um ohne große Anstrengung atmen zu können. Das CE-Zeichen mit vierstelliger Nummer: Nur Masken mit CE-Prüfzeichen haben das Prüfverfahren auch tatsächlich durchlaufen. Manche Hersteller drucken es aber auch ohne Tests auf ihre Masken – mit der vierstelligen Nummer gehen Sie auf Nummer sicher. Sie gibt auch an, wo der Mund- und Nasenschutz getestet wurde. Welche Prüfstelle welche Nummer inne hat, erfahren Sie auf der Website der Europäischen Kommission.

Seminare, Eltern-Kind-Kurse, Kurse von Hebammen wie Geburtsvorbereitung etc. dürfen weiterhin angeboten werden, weil die Familien-Bildungsstätte nach §16 SGB VIII eine Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe ist.

Kurse wie Eltern-Kind-Turnen o.ä., die dem Bereich Sport- und Bewegungskurse zuzuordnen sind, dürfen nicht als Präsenzveranstaltungen stattfinden.

Gesundheitsbildung Sport-, Tanz-, Bewegungskurse werden abgesagt! Untersagt sind Mannschaftssportarten und die Ausübung von Individualsportarten ist nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands erlaubt (§ 10 Abs. 1). Diese spezielle Regelung zu § 20 trifft die Gesundheitsbildung v. a. Sport-, Tanz-, Bewegungskurse in der Erwachsenenbildung. Alle Angebote / Kurse im Bereich der Gesundheitsbildung, die dem Sport zuzuordnen sind z.B. Yoga, Gymnastik bzw. in denen es zu einer beschleunigten Atmung kommt, dürfen nicht als Präsenzveranstaltung stattfinden.

Deshalb wurden entsprechende Kurse in der Evang. Familien-Bildungsstätte plus Mehrgenerationenhaus zunächst für November abgesagt. Einige Kurse z. B. Pilates unter der Leitung von Sabine Süppel werden online für die Teilnehmenden angeboten.

Informationen zu den Kursen erhalten Sie während der Ferien online: info@fbs.bayreuth.org.

 

Corona Vorschriften – Hygiene und Arbeitsschutz für Präsenzveranstaltungen

 Das Coronavirus hat die Erwachsenen- und Familienbildung verändert. Aktuell regeln Rechtsverordnungen, insbesondere die Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV), den Präsenzbetrieb. Weitere Vorgaben bzw. Beschränkungen treffen kommunale Behörden aufgrund des lokalen Infektionsgeschehens.

Nach dem Lockdown von Mitte März bis Ende Mai 2020 und auch im November 2020 dürfen Präsenzveranstaltungen der Erwachsenenbildung unter Einhaltung von verschiedenen Vorgaben stattfinden. Vorausgesetzt wird ein Hygienekonzept, das die jeweils geltenden Hygienevorgaben umsetzt.

So wie auch bei anderen Veranstaltungen ist im Bereich der Erwachsenenbildung die sogenannte “AHA+L-Regel” wichtig: Abstand halten, Hygiene beachten, Alltagsmaske tragen sowie regelmäßiges Lüften der Veranstaltungsräume.

Anhand der aktuellen Lage ist eine kontinuierliche Risikobewertung erforderlich; dabei sollte der Gesundheitsschutz von Teilnehmenden, Referent/innen und Mitarbeitenden im Vordergrund stehen.

Alle Informationen können nun auch auf der AEEB Homepage unter www.aeeb.de/corona nachgelesen werden.